Dienstag, 2. Juli 2013

Zweckentfremdungsverbot soll in Baden-Württemberg durchgesetzt werden

(Berlin, 02.07.2013) In vielen deutschen Städten ist bezahlbarer Wohnraum sowie Wohnraum für Familien knapp. Um diesen Trend entgegenzuwirken, setzt sich der Mieterbund Baden-Württemberg für ein Verbot ein, das Zweckentfremdungen von Wohnraum verhindern soll, bei welchen ausgewiesener Wohnraum in gewerbliche Flächen umgewandelt wird.

Die Regierung Baden-Württembergs wurde kürzlich vom Mieterbund aufgefordert, das Zweckentfremdungsverbot wieder aufzunehmen. Durch das Zweckentfremdungsverbot soll verhindert werden, dass vorhandener Wohnraum gewerblich genutzt werden kann, und somit zweckentfremdet wird. Es gab zwar bereits zuvor ein Zweckentfremdungsverbot, jedoch ist dieses im Jahre 2006 von der Landesregierung, damals mit der CDU und FDP an der Spitze, nicht verlängert worden. Das führte dazu, dass das Verbot automatisch ausgelaufen ist. Seit der Zeit ist es möglich, dass Wohnungen, die bisher als Wohnraum ausgewiesen waren, zu gewerblichen Zwecken genutzt werden können.

Die SPD möchte dieses Jahr ein entsprechendes Gesetz verabschieden

Durch eine Wiederaufnahme des Verbots verspricht sich der Mieterbund Baden-Württemberg, dass der Verknappung von Wohnraum wirksam entgegengewirkt wird. Vor allen Dingen geht es dabei um bezahlbaren Wohnraum, der auch für Familien geeignet ist. Allerdings soll es laut dem wohnungspolitischen Sprecher der SPD bereits Pläne für ein Verbot geben. Laut Johannes Stober soll in naher Zukunft ein entsprechendes Gesetz verabschiedet werden, welches vorsieht, dass Kommunen in Zukunft derartige Zweckentfremdungen verbieten können. Das Gesetz wird, wenn es tatsächlich verabschiedet werden sollte, den Kommunen die Möglichkeit einräumen festzulegen, wie sie im Einzelfall vorgehen wollen. Die Entscheidungen bezüglich der Wohnraumnutzung könnten dadurch lokal, also von den Kommunen selbst, getroffen werden. Dadurch könnten letztendlich die regionalen Gegebenheiten besser berücksichtigt werden können.

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