Montag, 28. Oktober 2013

Mieter dürfen Miete bei Überflutung kürzen

Andreas Schrobback Berlin News - (28.10.2013) Hochwasserschäden an Gebäuden sind nicht nur eine finanzielle Belastung für Eigenheimbesitzer, die selbst das Gebäude bewohnen, sondern auch Vermieter müssen neben der finanziellen Belastung durch Schäden am Gebäude mit Mietausfällen rechnen.

Viele Häuser und Wohnungen sind derzeit von Hochwasserschäden betroffen oder die Besitzer müssen sogar noch mit weiteren Schäden rechnen. Auf Immobilienbesitzer kommen durch die überfluteten Keller oder die gänzlich oder teilweise überfluteten Häuser neben der Arbeit viele Kosten zu. Nicht alle Eigenheimbesitzer sind mit einem ausreichenden Versicherungsschutz ausgestattet, sodass viele Kosten aus der eigenen Tasche finanziert werden müssen. Vermieter von Wohngebäuden müssen zugleich noch Mietminderungen befürchten.

Mietminderungen von bis zu 100 Prozent möglich

Überflutungen gelten laut dem Mietrecht nicht als höhere Gewalt. Demnach sind Mieter der überfluteten Gebäude auch berechtigt, die Mieten zu kürzen. Ist der Keller eines vermieteten Gebäudes zum Beispiel aufgrund des Hochwassers überflutetet, dann ist der Mieter berechtigt, die Miete dementsprechend zu reduzieren. Je nach Grad der Überflutung und den nachfolgenden Schäden am Gebäude kann der Mieter die Miete sogar zu 100 Prozent einstellen. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die Wohnung aufgrund der Schäden oder des Hochwassers nicht betreten werden darf. Bei Evakuierung durch die Feuerwehr stehen dem Mieter ebenfalls Mietminderungen zu. Weitere Kosten kommen für den Vermieter durch beschädigte vermietete Objekte in der Wohnung hinzu, wie zum Beispiel in Form der beschädigten Küchenzeile oder des Parketts in der Wohnung. Zugleich kann der Mieter die Wohnung aufgrund einer bestehenden Gesundheitsgefährdung auch fristlos kündigen. Allerdings hat auch der Mieter Pflichten, denn er muss dem Vermieter die Schäden anzeigen. Ansonsten kann dieser wiederum mit Schadenersatzansprüchen rechnen.

Freitag, 25. Oktober 2013

Zahl der Neubauten betrug wieder höheren Wert - Andreas Schrobback zum Wohnungsbau

Andreas Schrobback Immobilien News (Berlin, 25.10.2013) Über viele Jahre war der Bau neuer Wohneinheiten in Großstädten, wie Berlin und Hamburg, stagniert. Die Folge sind steigende Mieten und die Verdrängung von Bewohnern aus ihrem Umfeld, die sich die hohen Mietkosten nicht mehr leisten können. In letzter Zeit sind wieder mehr Neubauaktivitäten zu beobachten. Dadurch könnten bis zum Jahr 2016 etwa 7% mehr Wohnungen pro Jahr zur Verfügung stehen. Diese Entwicklung entspricht rund 246.000 neuen Wohneinheiten in 2016. Mehr Wohnungen werden vor allem in den großen Städten benötigt, in denen die Lage aufgrund des Anstiegs der Haushalte angespannt ist. Doch nicht überall fällt die Nachfrage gleichermaßen hoch aus. In anderen Regionen macht sich aufgrund des Wegzugs der Bevölkerung ein hoher Leerstand bemerkbar. Zudem gehören bestimmte Wohnformen, wie etwa die Plattenbausiedlungen in den Städten der neuen Bundesländer, zu den Verlierern.

Mieten in Großstädten steigen überdurchschnittlich

In München, Berlin und Hamburg haben sich die Mietpreise besonders deutlich erhöht. In 2011 betrug die Preissteigerung in den Metropolen in etwa 8% bis 9%. Diese Preisentwicklung setzte sich auch in 2012 fort. Für Normalbürger werden die steigenden Mieten zunehmend zur finanziellen Belastung. Bereits jetzt muss ein hoher Anteil am Einkommen für die Mietzahlungen aufgewendet werden. Zudem müssen immer mehr Mieter an den günstigeren Stadtrand und in das Umland ziehen. Aufgabe der Regierung ist es daher, dem Trend zu begegnen und bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Neben den Neubauprojekten werden verschiedene Vorschläge diskutiert, um Engpässe auf dem Wohnungsmarkt zu verhindern und die Verdrängungseffekte einzudämmen. Zu den Ideen gehören die Anhebung des Wohngelds, die Wiedereinsetzung der Eigenheimzulage und die Deckelung der Mietpreiserhöhungen.

Donnerstag, 24. Oktober 2013

Steigerung der Immobilienpreise in Berlin und Potsdam lt. Andreas Schrobback nicht besorgniserregend

(Berlin, 24.10.2013) Die Preissteigerung im Vergleich zum Vorjahr von etwa 10 % bei Immobilien in Berlin und Potsdam liegt lt. dem Immobilienexperten Andreas Schrobback im marktwirtschaftlich vertretbaren Rahmen. Sorge gilt derweil nicht nur beim Branchenverband IVD (Immobilienverband Deutschland) eher der politischen Überregulierung, welche aus der teils hitzigen Diskussion über bezahlbaren Wohnraum in Ballungsgebieten herrührt. Der Immobilienverband IVD Berlin / Brandenburg stellte kürzlich einen aktuellen Report vor, aus dem hervorgeht, dass die Preise für Eigentumswohnungen in Berlin um ca. 11 % und Ein- bzw. Zweifamilienhäuser in Potsdam um ca. 10 % im Vergleich zum Vorjahr angestiegen sind.

Durchschnittliche Preise je Quadratmeter

Die detaillierten Untersuchungsergebnisse weisen dabei folgende, aktuelle Preisniveaus aus: Beliebte Wohngegenden in Berlin (z. B. Mitte oder Pankow) zeigen regionale Höchstpreise für den Kauf von Eigentumswohnungen – ca. 2.050 Euro kostet hier der Quadratmeter. Der Preis sinkt je nach Wohnlage auf unter 1.000 Euro je Quadratmeter. So gibt es in 8 von insgesamt 12 Bezirken diese vergleichsweise niedrigen Preisniveaus. Diese Vielfalt beschert Berlin eine gewisse Alleinstellung in den Ballungszentren Deutschlands – so große Unterschiede zwischen den Quadratmeterpreisen im Stadtbereich zeigt sonst so gut wie keine deutsche Großstadt, so Andreas Schrobback.

Potsdam legt kräftig zu

Der kräftige Zuwachs am Wohneigentumsmarkt in Potsdam ist zwar bemerkenswert, doch trotz der kürzlichen Anstiege ist die Preissteigerung unter sehr langfristiger Betrachtung nicht übertrieben. Lange Jahre hinkten Berlin und Potsdam anderen Metropolen hinterher – die aktuellen Anstiege sind Ausdruck eines gestiegenen Investitionsbedürfnisses auch in Brandenburg und Berlin. Die Anleger sind auf der Suche nach Sicherheit – den Preisauftrieb Münchens der letzten Jahre beispielsweise konnten andere Regionen nicht in dem Maße nachvollziehen. Die Mieten sind noch immer im Süden am teuersten, doch werden zunehmend auch andere Regionen attraktiver. Die Zunahme des Wohnraumbedarfs erklärt sich auch durch Zuwanderungen im Rahmen der Arbeits- und Studienplatzsuche.

Politik mischt mit

Bremsend hingegen könnten sich die neuesten politischen Entwicklungen auswirken: Die geplante Anhebung der Grunderwerbsteuer Anfang 2014 auf 6 Prozent, sowie ggf. weitere Regulierungsmaßnahmen zur Mietpreisbremsung könnten sich negativ auf die weitere Entwicklung des Wohnungsangebotes auswirken. Dringend benötigt werden derzeit ca. 10.000 Wohnungen in und um Berlin – angesichts der wachsenden Verunsicherung der Investoren ob der Umsetzung geplanter Maßnahmen könnte dieses neu zu schaffende Angebot allerdings noch auf sich warten lassen. Offensichtlich scheint eine Anhebung der Zahl der Wohnungseigentümer derzeit zumindest nicht politisch förderungswürdig zu sein. Der IVD-Vorstand spricht sogar davon, dass „eine Anhebung der Wohneigentumsquote in Berlin ganz offensichtlich politisch nicht gewollt ist“.

Fazit: Befriedigung des Wohnraumbedarfs gelingt nur durch attraktives Investitionsumfeld

Die Voraussetzungen sind nach Einschätzung von Andreas Schrobback eigentlich günstig: Immobilieninvestments im Berliner Raum zogen zuletzt deutlich an: Die Investoren sind auf der Suche nach Sicherheit und einer trotzdem attraktiven Anlagerendite. Andere Ballungsräume wie München oder Düsseldorf haben bereits entsprechende Hochinvestitionsphasen hinter sich – Berlin und Potsdam zeigen hier noch Aufholbedarf. Just in dieser Phase erscheinen die politisch motivierten Maßnahmen der Mietpreisbremse und der geplanten Anhebung der Grunderwerbsteuer eher kontraproduktiv. Dringend benötigter Wohnraumbedarf für z. B. Arbeitnehmer oder Studenten wird so ausgebremst. Was jetzt zählt, sind Maßnahmen, die schnell und effektiv den zwingend benötigten Wohnraum ermöglichen. Der Marktmechanismus funktioniert entsprechend regulativ – greift die Politik zu einseitig ein, wird sich eine unnatürliche Verschiebung ergeben, die letztlich nur zur Verzögerung bei der Erschaffung von nötigen Wohneinheiten führt.

Schrobback Immobilien

Andreas Schrobback
Hagenstraße 67
14193 Berlin

Tel.: 030-81 40 42 200
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Dienstag, 22. Oktober 2013

Andreas Schrobback Berlin News - Wohnraum-Sharing kann teure Folgen haben

Andreas Schrobback Berlin News (Berlin, 22.10.2013) Der Trend zum Wohnraum-Sharing hält seit einigen Jahren an. Und so entdecken immer mehr Immobilieneigentümer, aber auch Mieter diesen zusätzlichen Nebenverdienst für sich. Jedoch müssen beim Wohnraum-Sharing einige Details beachtet werden.

In den großen Städten ist Wohnraum-Sharing eine beliebte Möglichkeit, den Urlaub zu verbringen. Dabei muss kein teures Hotel oder eine Pension gebucht werden, sondern der Tourist mietet sich für eine gewisse Zeit eine private Immobilie. Diese ist zum Zeitpunkt der Vermietung über Wohnraum-Sharing teils noch bewohnt oder die Vermieter verbringen selbst woanders ihren Urlaub. In der Zeit nutzen sie die Gelegenheit, einige Einnahmen durch Untervermietung zu erhalten. Bei den Mietern dieser privaten Wohnungen und Häuser ist das Wohnraum-Sharing so beliebt, da sie nicht nur sehr günstig den Urlaub verbringen können, sondern zugleich haben sie mehr Platz, sind gut ausgestattet oder sie können im Urlaub direkt noch andere Menschen kennenlernen.

Vermieter wie Eigentümer sollten die Einnahmen durch Vermietung angeben

Allerdings ist das Anbieten von Wohnraum-Sharing nicht für jeden Verbraucher ohne Weiteres geeignet. Wer zum Beispiel selbst Mieter einer Immobilie ist, der benötigt dazu das Einverständnis des Vermieters. Dieses sollte vor der ersten Vermietung eingeholt werden, denn sonst kann das unberechtigte Vermieten des Wohnraums zu einer Abmahnung und auch schnell zu einer fristlosen Kündigung der Wohnung führen. Wer selbst Eigentümer ist, der muss zwar nicht erst nachfragen, ob er den Wohnraum kurzfristig weitervermieten darf, jedoch sollten die Einnahmen daraus immer mit der Steuererklärung angegeben werden. Ansonsten könnte die zeitweise Vermietung während der Urlaubszeit teure Folgen für den Vermieter haben.

Donnerstag, 17. Oktober 2013

Wie wird ein Gebäude zum Denkmal? Andreas Schrobback erläutert die Kriterien und nennt Vorteile für Investoren

(Berlin, 17.10.2013) Wann genau ein Gebäude zum Denkmal wird, hängt vom Bundesland ab, in dem es steht. In Deutschland existieren somit 16 verschiedene Gesetze, welche die Einordnung von Gebäuden in Kulturdenkmäler regeln. Hierbei lassen sich allerdings auch viele Gemeinsamkeiten entdecken, so Andreas Schrobback. Ein Gebäude wird grundsätzlich dann zum Denkmal, wenn ein öffentliches Interesse an der Erhaltung besteht, beispielsweise wegen einer schützenswerten Architektur o.ä. Einige Bundesländer nun verfahren nach dem sog. konstitutiven System und andere Bundesländer nach dem deklarativen System mit jeweils unterschiedlichen Abläufen bis zur Anerkennung als offizielles Denkmal. Ist der Denkmalstatus einmal vergeben, ergeben sich jedoch besondere Vorteile für mögliche Investoren.

Konstitutives contra deklaratives System

Das konstitutive System definiert ein Denkmal über einen Verwaltungsakt, der nach den jeweiligen Bestimmungen bei Voraussetzungserfüllung vollzogen wird. Das Denkmal wird dann in ein für jeden einsehbares Denkmalverzeichnis (oder auch Denkmalbuch) eingetragen – sodann gilt das Gebäude fortan als Denkmal. In Gang gebracht wird das Verfahren zur Aufnahme durch Antrag des Eigentümers oder auch durch die Aktivität des zuständigen Amtes. Das konstitutive System kommt z. B. in Nordrhein-Westfalen zur Anwendung. Das deklarative System hingegen definiert ein Denkmal nicht erst durch eine Eintragung in einem Verzeichnis. Das jeweilige Gesetz beschreibt die Voraussetzungen, die für ein Denkmal erfüllt sein müssen – ist dies der Fall, gilt das Gebäude als Denkmal, unabhängig von einer etwaigen Eintragung. Trotzdem wird oft ein entsprechendes Verzeichnis existieren, dessen Eintragungen jedoch rein informativ bzw. deklaratorisch sind. Das deklarative System kommt z. B. in Hessen oder in Rheinland-Pfalz zur Anwendung.

Gründe für die Anerkennung als Denkmal

Damit ein Gebäude überhaupt den Denkmalstatus erlangen kann, müssen (je nach Bundesland verschiedene) Kriterien erfüllt werden. Ganz allgemein kann man zu den Voraussetzungen aber sagen, dass auf jeden Fall eine Denkmalwürdigkeit gegeben sein muss - diese kann beispielsweise bei einer historischen Bedeutung gegeben sein oder bei einer herausragenden Bedeutung für die Prägung des Stadtbildes (z. B. aufgrund von gestalterisch besonderer Qualität). Neben der Denkmalwürdigkeit sollte allerdings auch eine Denkmalfähigkeit vorhanden sein – das Objekt sollte also beispielsweise nicht baufällig sein. Dies gilt insbesondere dann, wenn durch anschließende Wiederherstellungsmaßnahmen kein ausreichender Erkennungswert mehr gegeben ist.

Vorteile für Investoren

Andreas Schrobback weist besonders auf die einzigartigen, steuerlichen Vorteile für Eigentümer hin: Ist der Status „Denkmal“ erlangt, können z. B. die Sanierungsaufwendungen über einen festen Zeitraum über die Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Die Sanierungsaufwendungen bilden in der Regel den größten Anteil am Immobilienkaufpreis – die steuerliche Absetzbarkeit des Sanierungsanteils am Gesamtkaufpreis beträgt zwischen 50 und 90 %. Es bestehen zudem noch weitere, steuerliche Abzugsmöglichkeiten (z. B. Geltendmachung der Fremdfinanzierungszinsen oder die Abschreibung auf das Gebäude). Daneben kann bei Vermietung eine sehr attraktive Immobilienrendite eingefahren werden, denn Wohndenkmäler sind meist sehr begehrt, äußerst attraktiv und oft in gehobener Lage positioniert. Auch für die Eigennutzung können Baudenkmäler – wegen der erwähnten, steuerlichen Förderung und dem einzigartigen Wohnambiente – eine sehr lohnende Wahl sein.

Fazit

Die Einstufung eines Gebäudes zum Denkmal ist abhängig von der jeweiligen landestypischen Gesetzgebung. Der Erwerber bzw. Investor sollte sich also entsprechend bei einem Fachmann erkundigen, welche Immobilie überhaupt denkmalfähig und zudem denkmalwürdig ist. Für die Selbstnutzung oder die Vermietung bzw. als Kapitalanlage sind denkmalgeschützte Objekte oft sehr attraktiv, da sie neben dem besonderen Wohnambiente und der guten Vermietbarkeit meist hohe, steuerliche Absetzungsmöglichkeiten bieten. Andreas Schrobback hat sich mit diesem Thema eingehend beschäftigt und kennt die Möglichkeiten, steuerliche Vorteile zu beanspruchen und eine hohe Investitionsrendite zu erzielen. Voraussetzung für jeden Investor ist allerdings, sich eingehend mit der Thematik zu beschäftigen.

Schrobback Immobilien

Andreas Schrobback
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Montag, 14. Oktober 2013

Schrobback Immobilien - Weniger Grunderwerbsteuer beim Immobilienkauf zahlen

Andreas Schrobback Immobilien News - (Berlin, 14.10.2013) Neben dem eigentlichen Kaufpreis für die Immobilie fällt eine Reihe an Erwerbsnebenkosten an. Die Grunderwerbsteuer ist einer der Kostenpunkte, die sich nicht vollständig umgehen lassen. Dennoch gibt es Möglichkeiten, die Steuerlast zumindest teilweise zu senken.

Die Grunderwerbsteuer fällt grundsätzlich beim Erwerb von Baugrundstücken, Gartengeländen, Häusern und Eigentumswohnungen an. Seit 2006 können die Bundesländer selbst entscheiden, welchen Steuersatz sie für Immobilienankäufe erheben. Viele der Bundesländer, darunter Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz, haben diese Möglichkeit zu höheren Steuereinnahmen bereits genutzt und den Steuersatz auf 5 Prozent angehoben. Der höchste Steuersatz wird derzeit im Saarland aufgerufen, wo von Käufern 5,5 Prozent des Kaufpreises verlangt werden. In Schleswig-Holstein wurde für Beginn des nächsten Jahres gar eine Erhöhung des Steuersatzes auf 6,5 Prozent angekündigt. Damit wird der Erwerb einer Immobilie immer teuer und Käufer suchen nach möglichen Schlupflöchern, um weniger Grunderwerbsteuern zahlen zu müssen.

Hilfreiche Tipps für Immobilienkäufer

Erst kürzlich hat der Bundesfinanzhof mit seiner Entscheidung zur Grunderwerbsteuer eine Steuersparmöglichkeit geöffnet. Übernimmt der Verkäufer die Notargebühren und Kosten für Eintragungen im Grundbuch, sinkt die Grunderwerbsteuer für den Käufer. Dazu müssen die Vertragsparteien im Vorfeld eine gesonderte Vereinbarung treffen, da die Erwerbsnebenkosten im Regelfall vom Käufer getragen werden. Der Bundesfinanzhof begründet seine Entscheidung mit dem Sachverhalt, dass der Käufer bei einer entsprechenden Einigung einen Teil des Kaufpreises als Kostenerstattungsanspruch gegenüber dem Verkäufer verwendet. Daher ist der Kaufpreis der Immobilie um diesen Betrag bei der Veranlagung der Grunderwerbsteuer zu reduzieren. Außerdem sollte der Wert für Einrichtungsgegenstände abgezogen werden. Dazu gehören beispielsweise eine hochwertige Einbauküche, eine Sauna oder auch Markisen.

Donnerstag, 10. Oktober 2013

Ohne Eigenkapital ins Eigenheim: Andreas Schrobback erläutert, was Interessenten beachten sollten

(Berlin, 10.10.2013) Der Wunsch nach den eigenen vier Wänden, insbesondere in der aktuellen Niedrigzinsphase, steht bei vielen Menschen hoch im Kurs. Selten konnten so günstige Finanzierungen realisiert werden wie heute. Doch trotz dieser günstigen Voraussetzungen empfehlen die meisten Experten die Einbringung von mindestens 20% bis 30% Eigenkapital für den Erwerb eines Eigenheims. Wer dies nicht angespart hat, kann trotzdem – z. B. über die von einigen Kreditinstituten angebotenen Vollfinanzierung oder auch über das sogenannte Mietkaufmodell – mit wenig oder keinem Eigenkapital an Immobilieneigentum gelangen. Ob dies vorteilhaft ist bzw. was dabei beachtet werden sollte, erläutert der Berliner Finanz- und Immobilienfachmann Andreas Schrobback.

Das Mietkaufmodell

Das sog. Mietkaufmodell wird oft als leicht finanzierbare und verständliche Alternative zum Erwerb von Wohneigentum ohne die Notwendigkeit eines Eigenkapitalstocks angeboten. Die entsprechenden Vermittler, Berater und einige Genossenschaften werben zusätzlich damit, dass ein Mietkauf ohne die Notwendigkeit einer Grundschuldeintragung abgewickelt wird. Letztlich handelt es sich bei einem Mietkauf um einen Mietvertrag mit integriertem Kaufrecht der Immobilie für den Mieter innerhalb einer festgelegten Frist. Somit wird für eine bestimmte Laufzeit (z. B. 10 oder 20 Jahre) eine Miete nebst Ratenzahlung auf den Kaufpreis vom Mieter bezahlt und später durch Zahlung des Restpreises das Eigentum an der jeweiligen Immobilie erworben. Vergleichbar ist ein Mietkauf daher mit einer Ratenzahlung.

Mietkauf hat für den Mieter bzw. Käufer viele Nachteile

Die angepriesenen Vorteile verblassen allerdings recht schnell in Anbetracht der nach Expertenmeinung vielen Nachteile für den Mieter bzw. Käufer. Andreas Schrobback sieht dabei insbesondere die hohe, finanzielle Belastung für die meist überhöhte Miete mit Ratenanteil sowie die Objekte selbst als besonders große Nachteile an. So werden in der Regel nur Immobilien für einen Mietkauf offeriert, die auf anderem Wege schlecht an den Mann zu bringen sind - beispielsweise aufgrund einer schlechten Lage, Sanierungsbedürftigkeit oder hohem Alter und Abnutzungsgrad. Mietkäufer zahlen so oft bis weit ins Rentenalter hinein für eine überteuerte und schlecht situierte Immobilie.

Die reguläre Finanzierung

Eine herkömmliche Immobilienfinanzierung über ein Kreditinstitut ist grundsätzlich auch ohne Eigenkapital möglich. Immer mehr Kreditinstitute bieten sogenannte Vollfinanzierungen, also Finanzierungen mit einer Darlehenssumme in Höhe des Objektwertes, an. Einige Anbieter ermöglichen sogar Finanzierungen über 100% des Objektwertes hinaus. Somit könnten auch auftretende Nebenkosten oder Kosten für beispielsweise die Inneneinrichtung mitfinanziert werden. Vollfinanzierungen sind auch aktuell deshalb sehr vorteilhaft, weil die historisch niedrige Zinssituation besonders günstige Konditionen möglich macht. Allerdings ist eine Vollfinanzierung nicht für jeden Typ von Finanzierungskunden geeignet.

Wichtig ist ein vergleichsweise hohes und sicheres, regelmäßiges Einkommen

Da auftretende Nebenkosten bzw. unerwartete Zusatzkosten oder Schwankungen im Einkommensbereich nicht durch vorhandenes Eigenkapital abgedeckt werden können, können Vollfinanzierungen prinzipiell nur Darlehensnehmern mit hohen und sicheren Einkommensverhältnissen empfohlen werden. Ein weiterer, großer Vorteil einer Vollfinanzierung ist die schnelle Entscheidungsmöglichkeit zum Kauf oder Bau der Wunschimmobilie. Grundsätzlich sind die Zinskonditionen für Vollfinanzierungen wegen des höheren Risikos für den Kapitalgeber ungünstiger als für Finanzierungen mit 70% oder 80% Beleihungsauslauf. Die meisten Anbieter erlauben daher meist nur Darlehenshöhen, welche das 7- bis 9-fache des Jahresnettoeinkommens nicht übersteigen.

Hohe monatliche Belastung

Bau- oder Kaufinteressenten mit einer Vollfinanzierung haben im Vergleich zu Darlehensnehmern mit Eigenkapital durch die höhere Darlehenssumme bei gleichzeitig höherem Zinssatz eine viel höhere, monatliche Belastung zu schultern. Ein Schwerpunkt sollte daher die sichere und langfristige Kalkulierbarkeit der Darlehensverpflichtungen sein. Es bieten sich daher Darlehen mit einer möglichst langen Zinsbindung an. Die finanzierte Immobilie sollte ferner einen langfristigen und deutlich definierten Lebensmittelpunkt bilden – eine Vollfinanzierung bindet die finanziellen Ressourcen für lange Zeit und sollte daher nur für Immobilien eingegangen werden, die möglichst auch auf sehr lange Zeit genutzt werden und nicht durch z. B. einen Berufswechsel wieder veräußert werden müssen.

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