Dienstag, 22. Oktober 2013

Andreas Schrobback Berlin News - Wohnraum-Sharing kann teure Folgen haben

Andreas Schrobback Berlin News (Berlin, 22.10.2013) Der Trend zum Wohnraum-Sharing hält seit einigen Jahren an. Und so entdecken immer mehr Immobilieneigentümer, aber auch Mieter diesen zusätzlichen Nebenverdienst für sich. Jedoch müssen beim Wohnraum-Sharing einige Details beachtet werden.

In den großen Städten ist Wohnraum-Sharing eine beliebte Möglichkeit, den Urlaub zu verbringen. Dabei muss kein teures Hotel oder eine Pension gebucht werden, sondern der Tourist mietet sich für eine gewisse Zeit eine private Immobilie. Diese ist zum Zeitpunkt der Vermietung über Wohnraum-Sharing teils noch bewohnt oder die Vermieter verbringen selbst woanders ihren Urlaub. In der Zeit nutzen sie die Gelegenheit, einige Einnahmen durch Untervermietung zu erhalten. Bei den Mietern dieser privaten Wohnungen und Häuser ist das Wohnraum-Sharing so beliebt, da sie nicht nur sehr günstig den Urlaub verbringen können, sondern zugleich haben sie mehr Platz, sind gut ausgestattet oder sie können im Urlaub direkt noch andere Menschen kennenlernen.

Vermieter wie Eigentümer sollten die Einnahmen durch Vermietung angeben

Allerdings ist das Anbieten von Wohnraum-Sharing nicht für jeden Verbraucher ohne Weiteres geeignet. Wer zum Beispiel selbst Mieter einer Immobilie ist, der benötigt dazu das Einverständnis des Vermieters. Dieses sollte vor der ersten Vermietung eingeholt werden, denn sonst kann das unberechtigte Vermieten des Wohnraums zu einer Abmahnung und auch schnell zu einer fristlosen Kündigung der Wohnung führen. Wer selbst Eigentümer ist, der muss zwar nicht erst nachfragen, ob er den Wohnraum kurzfristig weitervermieten darf, jedoch sollten die Einnahmen daraus immer mit der Steuererklärung angegeben werden. Ansonsten könnte die zeitweise Vermietung während der Urlaubszeit teure Folgen für den Vermieter haben.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen