Schrobback Immobilien |
Entwicklung in jedem Bundesland nachvollziehbar
Betrachtet man die Statistik etwas genauer, wird lt. Andreas Schrobback zwar deutlich, dass es einige Städte gibt, die für sich genommen sogar merkliche Zuwächse an Zwangsversteigerungen zeigen – z. B. Cottbus, Mannheim oder Heilbronn. Eine Betrachtung der Zahlen der jeweiligen Bundesländer jedoch zeigt bei jedem einzelnen Bundesland aktuell eine insgesamt niedrigere Zwangsversteigerungstätigkeit als noch im letzten Jahr. Damit kann durchaus von einem bundesweiten Abnahmetrend gesprochen werden, auch wenn die Abnahmen je nach Bundesland unterschiedlich waren. Schaut man die jeweiligen, lokalen Wohn- und Eigentumsverhältnisse genauer so, so zeigen sich erhebliche Unterschiede in der Nachfragesituation. Dies führte in Gebieten mit weniger nachgefragten Immobilien (z. B. in infrastrukturell schlecht erschlossenen Gebieten) zu einer geringeren Abnahme der Zahlen. Die Zinssituation hatte auf lokale Verhältnisse nur bedingt Einfluss, da zwar lokale Unterschiede im Einkommensniveau bestehen, die insgesamt günstigen Zinsen und in einkommensschwächeren Gebieten auch günstigere Erwerbs- bzw. Herstellungspreise ausgleichend wirken.
Zwangsversteigerung ist immer letzter Ausweg
Letztlich ist die Zwangsversteigerung der letzte Schritt eines ins Straucheln geratenen Schuldners. Können die laufenden Kreditverpflichtungen nicht mehr bedient werden, wird in der Regel immer zunächst nach einer weniger drastischen Lösung gesucht, betont Andreas Schrobback / Berlin. Dies kann beispielsweise eine Stundung der Kreditraten oder auch der Versuch eines eigenhändigen Verkaufs der Immobilie sein. Wird eine Immobilie über den Weg der Zwangsversteigerung veräußert, greifen nicht die üblichen Rechte und Pflichten aus herkömmlichen Kaufverträgen. So sind beispielsweise Rückabwicklungen oder die Geltendmachung von Mängeln nach dem Erwerb nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich. Es ist deshalb erforderlich, dass sich etwaige Interessenten sehr umfassend und detailliert über den Immobilienzustand, sowie den rechtlichen und vertraglichen Stand des Objektes informieren. Für den ehemaligen Eigentümer birgt die Zwangsversteigerung die Gefahr, dass der Erlös aus der Versteigerung nicht ausreicht, um die bestehenden Kreditverpflichtungen abzudecken. Dann steht der Schuldner am Ende nicht nur ohne Immobilie da, sondern auch noch mit übriggebliebenen Zahlungsverpflichtungen. Ein Rückgang der Zwangsversteigerungsdelikte ist deshalb eine als positiv zu bewertende Entwicklung einzustufen, so Andreas Schrobback.
Bildquelle © Pixel - Fotolia.com
Schrobback Immobilien
Andreas Schrobback
Hagenstraße 67
14193 Berlin
Tel.: 030-81 40 42 200
E-Mail: info at andreas-schrobback dot de
Web: http://andreas-schrobback.de
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen