Montag, 18. März 2013

Baupfusch: Laut Andreas Schrobback betrug die Zahl der mangelhaften Bauverträge hohen Wert

Die Vorfreude auf den Einzug in das neue Einfamilienhaus kann schnell schwinden, wenn Mängel am Bau sichtbar werden. Experten gehen davon aus, dass tatsächlich fast jeder Bauvertrag hinsichtlich nachteiliger Vereinbarungen für den Bauherrn überprüft werden sollte.

Wenn Arbeiten am neuen Haus nicht zum vereinbarten Zeitpunkt fertiggestellt werden oder der Bauherr mit der Zahlung von Raten im Rückstand ist, kommt es häufig zum Streit zwischen den Vertragsparteien. Verbraucher sollten sich für solche Fälle besser absichern und den Bauvertrag nicht ohne fachliche Beratung unterschreiben.

Die deutschen Gerichte haben sich im vergangenen Jahr mit besonders vielen Streitfällen beschäftigen müssen, bei denen wegen Pfusch am Bau die Klage erhoben wurde. Meist sind die Bauherren jedoch selbst für die Situation verantwortlich, da sie mangelhafte Bauverträge unterschrieben und auf eine stetige Kontrolle des Baufortschritts vor Ort verzichtet haben. Wer sich ganz auf die Baufirma verlässt und ein schlüsselfertiges Haus inklusive aller Planungs- und Durchführungsarbeiten erwartet, wird nicht selten enttäuscht. Bauherren unterschätzen häufig den Aufwand und wollen für das eigene Haus möglichst wenig Geld ausgeben.

Expertenrat einholen und Standardverträge nicht unbedacht unterschreiben

Bauherren sollten sich klar werden, dass für eine einwandfreie Leistung auch ein entsprechendes Budget einzukalkulieren ist. Darüber hinaus ist es empfehlenswert, einen Sachverständigen mit der Überprüfung von Bauplänen, Materiallisten und anderen wichtigen Kriterien zu beauftragen. Auch sollte in den Bauvertrag eine Regelung dazu aufgenommen werden, wie bei Änderungen durch den Bauherrn während der Bauzeit vorgegangen wird. Fehlen solche Vereinbarungen, wird über die Erhöhung der Kosten gestritten und das gesamte Projekt gefährdet.

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