Mittwoch, 6. Februar 2013

Nicht jeder Makler hat seine Provision auch wirklich verdient

Andreas Schrobback News-Blog (Berlin, 06.02.2013) Der Verdienst von Immobilienmaklern hängt von ihrem Erfolg ab und ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Daher wenden nicht wenige Makler eine Reihe von Tricks an, um sich den Provisionsanspruch zu sichern.

Beim Kauf einer Eigentumswohnung kommen viele Erwerber nicht daran vorbei, die Dienste eines Maklers in Anspruch zu nehmen. Für seine Arbeit berechnet der Makler eine erfolgsabhängige Provision, die bis zu sechs Prozent zuzüglich der Umsatzsteuer betragen kann und häufig vom Käufer zu zahlen ist. Gesetzlich gültig ist der Anspruch allerdings nur, wenn der Makler entweder als Vermittler zwischen den Vertragsparteien aufgetreten ist oder sich das Geld durch die Nachweistätigkeit verdient hat.

Auf die Maschen der Immobilienmakler achten

Makler müssen ihre Kunden vorab darüber informieren, wenn für sie eine Courtage fällig wird. Dazu ist es außerdem erforderlich, die genaue Höhe der Provision anzugeben und festzulegen, ob der Erwerber oder der Käufer bzw. beide zur Hälfte zur Zahlung verpflichtet sind. Fehlen diese Informationen in vollständigem Umfang und tauchen sie erst im Kaufvertrag auf, sind die Voraussetzungen für den Provisionsanspruch nicht erfüllt. Einige Makler sind auch gleichzeitig als Verwalter in einer Hausverwaltung tätig. Für die Vermietung dürfen sie in diesem Fall keine Provision berechnen, da eine wirtschaftliche Unabhängigkeit bestehen muss.

Initiative sieht Neuregelung für die Provision vor

In Berlin wurde zum Thema Maklercourtage bereits eine Initiative angeregt, die eine Änderung des Gesetzes vorsieht. Künftig soll demnach nur noch derjenige Vertragspartner die Provision bezahlen, der den Makler auch beauftragt hat. Demnach müsste in vielen Fällen bei Umsetzung der Initiative der Verkäufer zahlen müssen, der sein Objekt über einen Makler veräußern möchte.

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