Andreas Schrobback News-Blog (Berlin, 06.02.2013) Der Verdienst von Immobilienmaklern hängt von
ihrem Erfolg ab und ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Daher wenden
nicht wenige Makler eine Reihe von Tricks an, um sich den Provisionsanspruch zu
sichern.
Beim Kauf einer Eigentumswohnung kommen viele Erwerber nicht daran vorbei, die
Dienste eines Maklers in Anspruch zu nehmen. Für seine Arbeit berechnet der
Makler eine erfolgsabhängige Provision, die bis zu sechs Prozent zuzüglich der
Umsatzsteuer betragen kann und häufig vom Käufer zu zahlen ist. Gesetzlich
gültig ist der Anspruch allerdings nur, wenn der Makler entweder als Vermittler
zwischen den Vertragsparteien aufgetreten ist oder sich das Geld durch die
Nachweistätigkeit verdient hat.
Auf die Maschen der Immobilienmakler achten
Makler müssen ihre Kunden vorab darüber informieren, wenn für sie eine Courtage
fällig wird. Dazu ist es außerdem erforderlich, die genaue Höhe der Provision
anzugeben und festzulegen, ob der Erwerber oder der Käufer bzw. beide zur
Hälfte zur Zahlung verpflichtet sind. Fehlen diese Informationen in
vollständigem Umfang und tauchen sie erst im Kaufvertrag auf, sind die
Voraussetzungen für den Provisionsanspruch nicht erfüllt. Einige Makler sind
auch gleichzeitig als Verwalter in einer Hausverwaltung tätig. Für die
Vermietung dürfen sie in diesem Fall keine Provision berechnen, da eine
wirtschaftliche Unabhängigkeit bestehen muss.
Initiative sieht Neuregelung für die Provision vor
In Berlin wurde zum Thema Maklercourtage bereits eine Initiative angeregt, die
eine Änderung des Gesetzes vorsieht. Künftig soll demnach nur noch derjenige
Vertragspartner die Provision bezahlen, der den Makler auch beauftragt hat.
Demnach müsste in vielen Fällen bei Umsetzung der Initiative der Verkäufer
zahlen müssen, der sein Objekt über einen Makler veräußern möchte.
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