Donnerstag, 13. Juni 2013

Dubiose Anwälte kassieren bei geschädigten Anlegern ab

Selbst ernannte Anlageschutzanwälte gehen derzeit gezielt mit zweifelhaften Methoden auf Mandatsfang. Die Zahl geschädigter Sparer steigt, die bei gescheiterten Anlagekonstrukten viel Geld verloren haben. Einige Anwälte gründen sogar eigens Vereine und Opfergesellschaften, um sich neue Mandate unter den Geschädigten zu beschaffen.

Einer unter ihnen ist der Anwalt Beyer, der als Gründer und Vorstand des Deutschen Verbraucherschutzrings gleichzeitig auch mit seiner Kanzlei den Anlegern als Kooperationspartner empfohlen wird. Darüber hinaus ist Beyer im Vorstand zwei weiterer Schutzverbände sowie Geschäftsführer der verlinkten Anwaltsbörse. Diese Verflechtung ist kein Zufall. Anlegerschutzanwälte gewinnen ihr Mandate zunehmend aus Vereinen und Opfergesellschaften, die sie selbst gegründet haben. Unter dem Deckmantel des Anlegerschutzes sprechen sie geschädigte Sparer an, die den Anwälten ihr Vertrauen schenken. Von unabhängiger Beratung kann bei diesen Vereinen jedoch nicht die Rede sein, wie Verbraucherschützer warnen. Bei der Suche im Internet finden Geschädigte eine Vielzahl solcher Angebote, bei denen zunächst Vorsicht geboten sein sollte. Ein Blick ins Impressum gibt in vielen Fällen schnell Auskunft darüber, ob der kooperierende Anwalt auch Initiator des Vereins ist.

Persönliche Daten der Anleger lassen sich leicht beschaffen

Eine beliebte Masche dubioser Anwälte im Bereich des Anlageschutzes sind Massenveranstaltungen und Rundschreiben. In reißerischer Manier wird bei Sparern die Hoffnung auf ihr verlorenes Geld geschürt. Meist wird in diesen Schreiben auf gerichtliche Fristen hingewiesen, um geschädigte Anleger zusätzlich unter Druck zu setzen. Auch wenn Anwälten solche auf einen Einzelfall ausgerichtete Anwerbung nicht gestattet ist, wird der Verstoß nur selten oder mit niedrigem Bußgeld geahndet. Anlegerschutzanwälte erhalten die Adressen durch Wirtschaftsdetektive, die den Verkauf von persönlichen Daten zu ihrem Geschäft gemacht haben. Auch durch den Blick in das Handelsregister können Anwaltskanzleien herausfinden, wer als Gesellschafter des geschlossenen Fonds eingetragen ist. Durch Telefonbuch-CDs werden die Anschriften problemlos ergänzt. Vertritt der Anwalt bereits einen geschädigten Sparer im Prozess, kann er zudem durch Akteneinsicht eine Liste aller Anleger erhalten.

Anlegerschutzanwälte versuchen häufig, die Schadensfälle mehrerer Anleger für einen Prozess zu bündeln. Gerichtsverfahren zum Anlageschutz sind äußerst komplex, weshalb Massenklagen für die Anwaltskanzleien lukrativer sind. Diese Vorgehensweise kann auch für Geschädigte selbst sinnvoll sein, um die Erfolgschancen bei Gericht zu erhöhen. Konservative Anwaltskanzleien können sich dabei allerdings auf ihren guten Ruf verlassen und werben ihre Mandate nicht durch Rundschreiben oder Vereine im Internet an. Kapitalanleger sollten daher skeptisch werden, wenn Anwälte auf notleidende Fonds hinweisen und sich als Berater empfehlen. Solche Hilfe verspricht in erster Linie ein sattes Honorar für den Anwalt, das Geschädigte unabhängig vom tatsächlichen Erfolg und einer Erstattung ihres verlorenen Sparkapitals zu zahlen haben.

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